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Tischlerei & Bestattungen Falkenstein

Wer hat die Kosten einer Bestattung zu tragen?


Immer wieder wird fälschlicherweise angenommen, dass die Stadt / das Sozialamt die Kosten einer Bestattung übernimmt, wenn man selbst kein Geld hat, oder der verstorbene Angehörige Sozialhilfeempfänger war.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, Zuschüsse vom Sozialamt zu den Bestattungskosten zu bekommen. Maßgeblich dafür ist dann die finanzielle Lage aller bestattungspflichtigen Angehörigen. Um Zuschüsse zu bekommen, muss jeder Angehörige einen eigenen Antrag, vor der Vergabe des Bestattungsauftrages, beim Sozialamt einreichen. Diejenigen, die keinen Antrag einreichen, oder diesen nur unvollständig einreichen, bekommen keine Zuschüsse. Zu beachten ist auch, dass das Sozialamt Positionen wie z.B. Traueranzeige, Blumenschmuck, oder auch Beerdigungskaffe gar nicht berücksichtigt und nicht dafür aufkommt.

Sind keine bestattungspflichtigen Angehörige vorhanden trägt das Ordnungsamt die Kosten der Bestattung. In diesem Fall wird nur das Nötigste und in der preiswertesten Kategorie veranlasst.

Unabhängig davon, ob das Sozialamt Kosten bezuschusst oder nicht, was letztlich erst nach Prüfung der einzelnen Anträge (was Wochen oder gar Monate dauern kann) feststeht, ist und bleibt der Auftraggeber der Bestattung, der alleinige zahlungspflichtige Schuldner der Beerdigungskosten.


Erstellt am: 17. Juni 2009
Kategorien:  Beerdigung, Bestattung, kosten, News, Ordnungsamt, Schuldner, Sozialamt, Zuschuss
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