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Tischlerei & Bestattungen Falkenstein

Bestattungspflicht auch für Diamanten


Diamant_01Eine schöne Art der Bestattung ist die Diamantbestattung. Dabei wird die Asche des Verstorbenen z.B. in der Schweiz zu einem Diamanten gepresst. Wie aber sieht es anschließend mit der deutschen Bestattungspflicht aus? Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat sich auf Anfrage des Verbandes Deutscher Bestatter dazu wie folgt geäußert:

„Wird Totenasche in andere Länder ausgeführt, unterliegt sie den dortigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Herstellung von Diamanten durch Pressen von Totenasche handelt es sich um eine physikalische Behandlung, aber nicht um eine Bestattung im Sinne des BestG NRW. Wird Totenasche – auch in Form eines Diamanten – nach Nordrhein-Westfalen eingeführt, unterliegt sie der Bestattungspflicht.“

Nimmt man es nun ganz genau, müsste ein solcher Diamant (nach dem Willen des Gesetzgebers) tatsächlich auf einem Friedhof beigesetzt werden.


Erstellt am: 02. April 2009
Kategorien:  Bestattungspflicht, Diamant, Diamantbestattung, Gesundheit, Ministerium, NRW, Schweiz, Soziales
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