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Tischlerei & Bestattungen Falkenstein

Sozialamt darf keine Bestattungsverträge auflösen


FormalitaetenSie haben es vielleicht schon der Presse entnommen.  Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine wichtige Entscheidung zum Thema Vorsorge für die Bestattung getroffen. Bislang durfte das Sozialmt Bestattungsvorsorgeverträge auflösen. Diese Regelung wurde mit dem Urteil des BSGs vom 18. März 2008 eingeschrängt.

Weitere Informationen erhalten Sie in folgendem Artikel: Bestattungsvorsorgeverträge


Erstellt am: 09. April 2009
Kategorien:  Auflösen, Bestattungsverträge, Sozialamt, Vorsorge
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