Ab dem 1. Januar 2006 galt ja bereits ein Steurbonus von bis zu 600 Euro. Am 5. Oktober hat nun das Bundeskabinett als Konjunkturmaßnahme den Steuerbonus von 20% von maximal von 3.000 Euro, auf 20% von maximal 6.000 Euro in den Jahren 2009 und 2010 angehoben. Abzusetzten von der Einkommenssteuer ist dabei der Lohn-Anteil für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Handwerkerrechnung, aber nicht die Materialkosten. Sparen Sie somit bis zu 1.200 Euro indem Sie in Ihre Heim investieren. |
Erstellt am: 10. März 2009
Kategorien: Bonus, doppelt, Geld, Konjunkturmaßnahme, Sparen, Steuer
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