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Tischlerei & Bestattungen Falkenstein

Trickbetrug und Abzocke im Trauerfall


Immer wieder kommt es dazu, trauernde Angehörige zu betrügen oder abzuzocken. Die Trauerphase der Hinterbliebenen wird dabei von den Abzockern schamlos ausgenutzt.

Um Sie als Angehörige vor materiellem und finanziellem Schaden zu bewahren, möchten wir Ihnen in hier einen kleinen Überblick über die gängigsten Methoden des Trickbetrugs und der Abzocke geben:



Einbruch ins Trauerhaus:

Die gängigste Methode der Einbrecher ist es, die Traueranzeigen in den Tageszeitungen zu studieren um genau zu wissen, wann eine Wohnung unbeaufsichtigt ist.

Wir empfehlen Ihnen deshalb einen Freunde oder Bekannte zu bitten die Wohnung während Ihrer Abwesenheit zu beaufsichtigen.

Abzocker-Angebote:

Gar nicht selten erhalten Hinterbliebene dubiose Angebote – im Aussehen oft wie eine Rechnung aufgemacht und häufig mit ausgefülltem Überweisungsträger versehen. In diesen „Offerten“ geht es meistens um die Schaltung einer Traueranzeige oder eines Nachrufes in Jahrbüchern, auf Internetseiten oder in anderen dubiosen Medien.

Bezahlt man solche Angebots-Offerten, erscheint im günstigsten Fall die Anzeige. Es ist in der Vergangenheit aber auch schon vorgekommen, dass solche Medien trotz Bezahlung zahlreicher Geprellter niemals erschienen sind.

Sollten Sie also eine solche Offerte (auch Angebot oder Rechnung) bekommen, wenden Sie sich an Ihren Bestatter. Es ist nicht die Rechnung der regulären Traueranzeige aus der Tageszeitung, denn diese erhalten Sie in der Regel über das Bestattungsinstitut!

Nur wenn Sie als Betroffener solche Vorfälle Ihrem Bestatter melden, kann dieser, gegebenenfalls mit Hilfe der Fachverbände, dagegen vorgehen und andere vor dieser Abzocke warnen.

Rechnungen und Mahnungen:

Eine beliebte Masche der Trickbetrüger ist es, Verstorbenen Rechnungen oder gar Mahnungen zu übersenden.

Äußerste Vorsicht ist jedoch immer dann angeraten, wenn es sich um Rechnungen oder Mahnungen erotischen Inhalts (beispielsweise pornografische Artikel oder Gentests/Vaterschaftstests) handelt. Solche gehen überwiegend an männliche Verstorbene. Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen um einen versuchten Trickbetrug. Die Trickbetrüger nutzen hier das Schamgefühl der Hinterbliebenen aus, die nicht selten schnell bezahlen, damit die jetzt vermuteten (aber vermutlich gar nicht existierenden) erotischen Neigungen des Verstorbenen nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Im Zweifelsfall schalten Sie in solchen Fällen einen Anwalt ein und stellen Strafanzeige wegen Betrugverdachts.


Erstellt am: 16. März 2009
Kategorien:  Ã¼berfall, Abzocke, einbruch, Trauerfall
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